25. Juli 2022

ITW: Neuregistrierungsphase für Ferkelaufzüchter im September 2022

Interessierte Ferkelaufzüchter können sich vom 01. bis zum 30. September 2022 für die Initiative Tierwohl anmelden.

Interessierte Ferkelaufzüchter können sich vom 01. bis zum 30. September 2022 für die Initiative Tierwohl anmelden. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Lieferbeziehung zu einem ITW-Mäster, die bei dem Zulassungsaudit in dem neuen Kriterium „Vermarktung an ITW-Mäster“ geprüft wird. Die Registrierungsphase startet ebenfalls ab dem 01. September 2022. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um die Teilnahme vorzubereiten.

Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 01. November 2022, der späteste Eintrittszeitpunkt der 30. April 2023. Die Laufzeit der Programmphase dieser Betriebe ist befristet auf den 30. Juni 2024. Für die Teilnahme an dem Programm ist eine Budgetprüfung notwendig. Wenn es zu einer Überzeichnung des Budgets kommt, entscheidet ein Losverfahren über die Teilnahme. Die Bündler erhalten Nachricht über den Teilnahmestatus frühestens Mitte/Ende Oktober 2022.

Mit der neuen Teilnahmebedingung „Vermarktung an ITW-Mäster“ wird der nächste Schritt zur Nämlichkeit ab der Geburt vorbereitet. Damit soll ebenfalls eine durchgängige Finanzierung durch den Markt ermöglicht werden. Ziel ist es, ab 2024 eine geschlossene ITW-Kette zu präsentieren. Die Ferkelaufzuchtbetriebe erhalten in der Teilnahme ein Tiewohlentgelt von 3,57 € je Ferkel, sofern ein Nachweis für die ITW-Mast vorliegt. Nur Ferkel, die in der ITW gemästet werden, dürfen auch in der Datenbank gemeldet werden. Dennoch besteht keine Andienungspflicht an ITW-Mäster.

Die Auszahlung des Entgelts über Ferkel, die in eine ITW-Mast vermarktet werden, wird im Audit unter dem neuen Punkt „Vermarktung an ITW-Mäster“ überprüft. Dementsprechend beachten Sie den aktualisierten Kriterienkatalog und die Erläuterungen dazu sowie die neue Teilnahmeerklärung und Datenblatt zur Registrierung bei einer geplanten Teilnahme.

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