25. Mai 2022
Hinweise zu längeren Leerstandszeiten
Wenn ein längerer Leerstand nach der letzten Ablieferung geplant ist, sind wichtige Dinge zu beachten.
Bleiben Schweinemastbestände zeitweilig leer stehen (auf Grund von Umbauten, umfangreicheren Reparaturarbeiten, wirtschaftlichen Überlegungen o. ä.) oder wird die Produktion für einen Durchgang oder auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, ist dieser Leerstand bei der Kategorisierung zu berücksichtigen.
Ein Leerstand kann nur einmal für einen Zwölf-Monatszeitraum eingegeben werden. In dieser Zeit dürfen keine Mastschweine in diesem Betrieb oder dieser Betriebseinheit (VVVO-Nummer) gehalten werden. Die Leerstandsperiode muss mindestens 30 Tage umfassen und darf sechs Monate nicht überschreiten. Sie beginnt nach dem Tag der Ausstallung der letzten Mastschweine eines Betriebs und endet am Tag vor der Einstallung der Ferkel für den folgenden Mastdurchgang. Der Tierhalter weist ggf. die Leerstandszeit über einen Auszug/Kopie aus dem Bestandsregister nach. Diese Leerstandszeit wird vom Bündler in die Salmonellendatenbank eingegeben und somit für die nächste Kategorisierung berücksichtigt.
Hierzu ist das Formular „Leerstandsmeldung“ auf unserer Homepage https://www.ezgos.de/downloads.html unter dem Punkt „QS-Prüfzeichen-Schwein-Systemformulare“ zu verwenden und wahlweise per E-Mail ausgefüllt an den Bündler zu senden.
Falls eine Wieder-Einstallung geplant ist, geben Sie Ihrem Bündler umgehend Bescheid, damit das Leerstands-Enddatum in den Datenbanken angepasst werden kann.
Ist im Vorfeld absehbar, dass ein Standort länger als 6 Monate keine Mastschweine halten wird, kann über eine vorrübergehende Abmeldung vom QS-System nachgedacht werden. Dies sollte jedoch immer betriebsindividuell und in Absprache mit dem Bündler beurteilt werden.
Wichtig: Unabhängig von dem gemeldeten Leerstand muss für die Salmonellenkategorisierung das betriebsindividuelle Probensoll erfüllt werden, welches Sie den Quartalsinformationen des Bündlers entnehmen können. Ist das aktuelle Probensoll nicht erreicht, müssen weitere Maßnahmen - wie bspw. die Blutprobenziehung vor der nächsten Vermarktung – ergriffen werden.